19.11.2019 – Kinderrechte

in den Vorarlberger Nachrichten vom 19.11.2019 wurde Handlungsbedarf bei den Kinderrechten propagiert. „Es stünden nicht alle Kinderrechte im Verfassungsrang“, wurde bemängelt. Dabei besteht gar keine Notwendigkeit, zusätzliche “Kinderrechte” ins Grundgesetz zu schreiben. Kinder sind bereits Träger aller Grundrechte. Ein neues Sondergrundrecht für Kinder würde das Verhältnis von Eltern, Kindern und Staat zugunsten des Staates und zu Lasten der Eltern verschieben. Auch ohne Kinderrechte in der Verfassung hat bei klarem Missachten der elterlichen Pflichten der Staat das Recht einzugreifen.

Bitte schauen Sie sich diesen 3-Minuten-Film an:
“Gehören “Kinderrechte” ins Grundgesetz?”.
Er erklärt kurz und bündig um was es wirklich geht.

Birgit Kelle schrieb ein sehr aufschlussreicher Artikel: „Kinder sind auch Menschen“.

In Deutschland z. B. wird ein Gesetzesentwurf für die Aufnahme von “Kinderrechten” ins Grundgesetz diskutiert, der in Kürze beschlossen werden soll. Demnach soll Artikel 6 GG um einen neuen Absatz 1a erweitert werden mit folgendem Wortlaut:

„Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.

Der erste Satz macht klar, dass Aufwachsen und Entwicklung des Kindes innerhalb seiner Familie kein Thema mehr sind, sondern dass die Erziehung des Kindes „in der sozialen Gemeinschaft“ zu erfolgen hat. Entsprechend sollen die „Kinderrechte“ in einem Absatz 1a noch vor das Elternrecht platziert werden. Damit würden „Kinderrechte“ eindeutig über das natürliche Recht der Eltern auf die Erziehung der eigenen Kinder gestellt. Auf diese Weise würden Politik und Justiz den neuen „Kinderrechten“ regelmäßig Vorrang vor dem Elternrecht gewähren und dabei nach Belieben interpretieren, was das angeblich Beste für das Kind sei. Nicht mehr die Eltern, sondern der Staat würde über die vermeintlichen Kindesinteressen entscheiden. Nicht mehr die Eltern würden das Recht des Kindes vertreten, sondern der Staat.

Unserer Meinung nach bringt die Aufnahme von “Kinderrechten” in die Verfassung die Freiheit der Familie und die Rechte der Eltern in Gefahr. Wir werden die Schritte der Österreichischen Regierung genau beobachten und Sie darüber informieren, denn wie gewohnt, dient Deutschland unseren Politikern als Vorbild.