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10.12.2019 Birgit Kelle über depressionskranke Kinder, Kinderrechte, Leihmutterschaft…

Birgit Kelle ist uns gut bekannt, Sie hat für uns schon referiert und wir bewundern sie, wie mutig sie für ihre Überzeugungen, mit denen wir übereinstimmen, eintritt. Ihr Newsletter, siehe unten, behandelt das Thema „Depressionen bei Kindern“.
Sehr interessant ist auch ihr Interview vom 24.11.2019 bei „Tichys Einblick“ über „Kinder auf Bestellung“, aber auch über „Kinderrechte“, wir haben in unserem letzten Newsletter darüber berichtet. Am Ende des Newsletters von Birgit Kelle können Sie dieses höchst interessante Interview mit einem Klick öffnen.  
 
Worauf wir aber vor allem aufmerksam machen möchten, ist die Möglichkeit, eine Petition von CitizenGo gegen Kinderrechte im Grundgesetz zu unterzeichnen. 
https://www.citizengo.org/de/fm/174970-haende-weg-vom-grundgesetz-kinderrechte-sind-gefaehrlich

Newsletter vom 4. Dezember 2019

Meine Damen, meine Herren,

jedes vierte Schulkind zeigt inzwischen psychische Auffälligkeiten. Bei je 2% der Schulkinder wurden demnach sogar eine Depression oder eine Angststörung festgestellt. Insgesamt seien 238.000 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen zehn und 17 Jahren davon betroffen, heisst es in einer Hochrechnung, die die Krankenkasse DAK anhand eigener Statistiken erstellt hat. Auch die „Welt“ berichtet darüber. Es sei alarmierend, so die DAK, es brauche dringend mehr Therapeuten, mehr ambulante Behandlungsmöglichkeiten, denn es gibt nicht genug davon. Wie auch, die Zahlen sind ja in den vergangenen Jahren explosionsartig angestiegen. Schon vor Jahren berichteten Krankenkassen in ihren Jahresberichten von den dramatischen Anstiegen von psychischen Störungen, Angstzuständen, Depressionen und auch von suizidgefährdeten Kindern. Manche Patienten sind erst 4 Jahre alt.
Was muss eigentlich passieren, dass schon Kindergartenkinder psychisch behandlungsbedürftig sind?
Interessant ist, dass bei der Ursachenforschung nirgendwo, wirklich nirgendwo, die Frage auftaucht, ob es vielleicht einen Zusammenhang gibt zwischen der massiven und immer früher einsetzenden und auch immer länger andauernden Fremdbetreuung von Kindern und ihrer psychischen Instabilität. Dabei wäre es naheliegend, genau dieser Frage nachzugehen. Denn wenn sich etwas jedenfalls dramatisch in den vergangenen 20 Jahren verändert hat, dann die Zeit, die Kinder noch in Familien verbringen dürfen, ohne ihre Tage in Ganztagsbetreuungen zu fristen. Wenn etwas sich dramatisch verändert hat, dann, dass zunehmend schon Babys ab sechs Monaten oder einem Jahr nicht selten für acht Stunden täglich in Fremdbetreuung kommen. Wenn man auch nur halbwegs ernst nimmt, was Erziehungsexperten und Hirnforscher schon lange anmahnen, dann verwundern einen die dramatischen Zahlen leider nicht.
Kinder wollen Mama und Papa, je kleiner sie sind, umso mehr. Sie wollen Sicherheit, Verlässlichkeit, Trost, Liebe, Zuneigung. Das bekommt man aber leider weder als Kassenleistung noch als Dienstleistung. Sondern in der Regel in der Familie. Schade, dass es keine Studien gibt, die den Zusammenhang zwischen Fremdbetreuung und den psychischen Langzeitschäden bei Kindern ergebnisoffen erforschen. Ich fürchte, dafür gäbe es ja auch nirgendwo Geld, denn die Ergebnisse will in der Politik niemand wissen.
 
Trotz all dieser traurigen Nachrichten wünsche ich Ihnen und Ihren Familien eine schöne Adventszeit. Bleiben Sie uns gewogen. Und wenn Sie unsere Arbeit mit einer Spende unterstützen wollen, damit wir weiter auf solche und andere Missstände aufmerksam machen können, dann freuen wir uns ganz besonders.

Es grüßt Sie herzlich

Ihre
Birgit Kelle
Vorsitzende von Frau2000plus e.V.

Kinder auf Bestellung? 

Es ist leider nicht mehr weit weg als Thema: Die FDP hat längst gefordert, man möge Leihmutterschaft zumindest erst mal eingeschränkt und „nicht kommerziell“ erlauben. Das Kind aus dem Katalog, ausgetragen von einem weiblichen „Brutkasten“ als Dienstleistung ist weltweit bereits legal. Und ich finde nicht, das wir hier internationale Standards erreichen müssen. Ich habe mit dem Journalisten Roland Tichy ein längeres Gespräch geführt und auf Video gebannt. Über Leihmutterschaft, über Kinderrechte, über vieles mehr.  Schauen Sie gerne rein, zu finden hier unter dem Link.

Petition gegen “Kinderrechte ins Grundgesetz”

Das Thema Kinderrechte wird uns bis ins nächste Jahr weiter in Atem halten. Justizministerin Lambrecht hat vergangene Woche noch einmal ihren Willen bekräftigt, die Verfassungsänderung durchsetzen zu wollen und möchte kurzfristig dazu einen Gesetzesentwurf präsentieren. Bitte erheben Sie Ihre Stimme gegenüber Politikern gegen dieses Vorhaben. Gerne können Sie auch hier die Petition unterschreiben, damit Ihr NEIN zur Verfassungsänderung, die Elternrechte angreifen würde, dokumentiert wird. Die Petition und weitere Infos finden Sie hier.

03.12.2019: Kinderrechte

in den Vorarlberger Nachrichten vom 19.11.2019 wurde Handlungsbedarf bei den Kinderrechten propagiert. „Es stünden nicht alle Kinderrechte im Verfassungsrang“, wurde bemängelt. Dabei besteht gar keine Notwendigkeit, zusätzliche “Kinderrechte” ins Grundgesetz zu schreiben. Kinder sind bereits Träger aller Grundrechte. Ein neues Sondergrundrecht für Kinder würde das Verhältnis von Eltern, Kindern und Staat zugunsten des Staates und zu Lasten der Eltern verschieben. Auch ohne Kinderrechte in der Verfassung hat bei klarem Missachten der elterlichen Pflichten der Staat das Recht einzugreifen.

Bitte schauen Sie sich diesen 3-Minuten-Film an: “Gehören “Kinderrechte” ins Grundgesetz?”. Er erklärt kurz und bündig um was es wirklich geht. Anbei auch ein sehr aufschlussreicher Artikel von Birgit Kelle: „Kinder sind auch Menschen“.

In Deutschland z. B. wird ein Gesetzesentwurf für die Aufnahme von “Kinderrechten” ins Grundgesetz diskutiert, der in Kürze beschlossen werden soll. Demnach soll Artikel 6 GG um einen neuen Absatz 1a erweitert werden mit folgendem Wortlaut:

„Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.

Der erste Satz macht klar, dass Aufwachsen und Entwicklung des Kindes innerhalb seiner Familie kein Thema mehr sind, sondern dass die Erziehung des Kindes „in der sozialen Gemeinschaft“ zu erfolgen hat. Entsprechend sollen die „Kinderrechte“ in einem Absatz 1a noch vor das Elternrecht platziert werden. Damit würden „Kinderrechte“ eindeutig über das natürliche Recht der Eltern auf die Erziehung der eigenen Kinder gestellt. Auf diese Weise würden Politik und Justiz den neuen „Kinderrechten“ regelmäßig Vorrang vor dem Elternrecht gewähren und dabei nach Belieben interpretieren, was das angeblich Beste für das Kind sei. Nicht mehr die Eltern, sondern der Staat würde über die vermeintlichen Kindesinteressen entscheiden. Nicht mehr die Eltern würden das Recht des Kindes vertreten, sondern der Staat.

Unserer Meinung nach bringt die Aufnahme von “Kinderrechten” in die Verfassung die Freiheit der Familie und die Rechte der Eltern in Gefahr. Wir werden die Schritte der Österreichischen Regierung genau beobachten und Sie darüber informieren, denn wie gewohnt, dient Deutschland unseren Politikern als Vorbild

27.11.2019: Außerschulische Organisationen

Liebe Freunde und Interessierte!
Liebe Eltern!

Gerne leiten wir Ihnen untenstehend die Aussendung der „Plattform WIR – für Familien und Kinderschutz“ weiter, aus der Sie den momentan noch gültigen Stand der Zusammenarbeit mit außerschulischen Organisationen seitens der Bildungsdirektion Vorarlberg entnehmen können.

Wenn Sie im Falle einer anderen Handhabung des Unterrichts, als in den Richtlinien angegeben, Unterstützung wünschen oder weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Die Richtlinien finden Sie hier: “Zusammenarbeit mit außerschulischen Organisationen im Bereich
Sexualpädagogik”.

08.11.2019: Verein Go West und Original Play an Vbg. Kindergärten und Schulen

Liebe Freunde und Interessierte!

Grundsätzlich gehen wir und auch alle Eltern davon aus, dass wir unsere Kinder in den Kindergärten und Schulen in Vorarlberg gut aufgehoben wissen. Wir sind es gewohnt, Vertrauen in die genannten Einrichtungen zu haben. Wir gehen davon aus, dass mit Vernunft, Verstand und mit dem Ziel, das Gute zu fördern und zu bewahren, gearbeitet wird.
Wie wir aber leider wissen und wie es sich erneut bestätigt, sollten wir als Eltern und Großeltern zum Wohl unserer Kinder mehr Skepsis und Misstrauen an den Tag legen. Auch wenn es uns schwer fällt, sollten wir besser einmal mehr hinterfragen als zu wenig. Denn wie in den Medien berichtet, gibt es Vereine wie “Original Play“, die auch in Vorarlberg tätig sind, bei denen Eltern und Kindergartenbetreuerinnen geschult werden, mit den Kindern zu raufen und zu balgen. Schlussendlich läuft es darauf hinaus, dass fremde Erwachsene, die von diesem Verein geschult wurden, mit unseren Kindern im Kindergarten raufen und balgen. Es wurde von Missbräuchen im Zuge dieses „Balgens“ in den Medien berichtet.

https://www.vol.at/vorwuerfe-gegen-verein-kindesmissbrauch-moeglich-zu-machen/6402026

https://orf.at/stories/3141766/

Scheinbar sind wir inzwischen dort angekommen, wo der gesunde Menschenverstand den wohlklingenden Worten weicht. Vermutlich mit „pädagogisch wertvoll“ betitelt, denn wie sonst kann man Eltern die Kompetenz absprechen. Anstatt man also Eltern motiviert, Zeit mit ihren Kindern zu verbringen, mit ihnen zu toben, raufen und was sonst dazugehört, braucht es jetzt Wildfremde. Man hinterfragt nicht, was diese Nähe von Fremden bei Kindern auslöst.

Des Weiteren sieht sich auch der Verein Go West als so wichtig, dass er an unseren Schulen den gesunden Menschenverstand aushebeln darf.

(Zeitungsartikel der VN vom 30.10.2019 „Einfach sein können“.)

Dieses Mal nicht mit der Formel “pädagogisch wertvoll“, sondern mit einem anderen Schlagwort unserer Zeit „Diskriminierung“, gleich Herabsetzung und Benachteiligung. Googelt man das Wort, so wird einem schnell klar, dass diese modernistische Wortverdrehung  früher einfach nur „Unterscheiden“ bedeutete. Wir müssen doch andauernd unterscheiden, zwischen Tag und Nacht, Mann und Frau, ….. Raucher und Nichtraucher und da wären wir schon beim Thema. Über das Rauchverhalten und den Raucher darf man noch sprechen, dabei würde sogar der Raucher selbst zustimmen, dass dieser Lebensstil gesundheitsschädlich ist, zumindest die Meisten. Ganz klar und ohne darüber nachzudenken, würden wir also das Rauchen nicht positiv bejahen, also akzeptieren, aber den Raucher als Person selbstverständlich schon. Wir können also sagen, ich finde das Rauchen nicht gut, aber ich mag dich als Person. Ganz anders verhält sich das beim Thema Homosexualität. Ein Teil der homosexuell empfindenden Personen fühlt sich stetig „diskriminiert“, also abgewertet oder „unterschieden“. Wo ist das Problem, fragt man sich, ist es doch eindeutig, dass wenn zwei Männer zusammen sind, es einen Unterschied gibt zu einem Paar, das aus Mann und Frau besteht. Nun geht dies aber soweit, dass das gesamte Unbehagen der homosexuell empfindenden Person auf das äußere Umfeld bezogen wird. Also weil das Umfeld nicht passt, fühlt sich die homosexuell empfindende Personen unbehaglich.

Dass es doch ein paar Fakten mehr dazu gibt, lesen Sie hier im Leserbrief von Dr. med. Peter Huemer.

Ihrem Kind oder Ihren Kindern zu Liebe empfehlen wir sehr, einmal mehr diverse Vereine, deren Vorstellungen, Ziele und Motivationen zu hinterfragen und mit dem eigenen gesunden Menschenverstand zu bewerten.

Auch wäre es angebracht, wenn mehr Eltern sich per Leserbrief an die VN oder an die Schulen und die Landesregierung wenden und sich gegen einen Besuch solcher Vereine wie ORIGINAL PLAY und GO WEST aussprechen würden.

(Das am 6.11. in der ZIB 2 von der Bildungsministerin Rauskala ausgesprochene Verbot des Vereines Original Play gilt nur für die Mittelschulen, da für Kindergarten und Volksschule die Länder zuständig sind.)